Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hermann von Rautenkranz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 100203
EUID
DEP2507.HRA100203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 44/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.09.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann von Rautenkranz GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat beschlossen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO einzuberufen. Die Gläubiger sollen über die Zustimmung zur Erhebung einer Klage mit einem Streitwert von EUR 6.448.717,65 wegen verspäteter Antragstellung, zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung oder Vermeidung des Rechtsstreits sowie zur Aufteilung der realisierten Beträge entscheiden. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 05.09.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Celle angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann von Rautenkranz GmbH & Co. KG, Itagstr. 5-17, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRA 100203), vertr. d.: 1. Von Rautenkranz'sche Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. A. Al-Marri Jaber, B…
34 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann von Rautenkranz GmbH & Co. KG, Itagstr. 5-17, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRA 100203), vertr. d.: 1. Von Rautenkranz'sche Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. A. Al-Marri Jaber, Building No. 243 - Zone 81 - Industrial Area, Street 24, Doha, KATAR, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 05.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 124, Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Erhebung einer Klage durch den Insolvenzverwalter mit einem Streitwert von EUR 6.448.717,65 wegen verspäteter Antragstellung
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines angemessenen Vergleichs zur Beilegung bzw. Vermeidung eines solchen Rechtsstreits.
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Aufteilung der durch Klageverfahren oder Vergleichsschluss realisierten Beträge
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 08.07.2025
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