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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Herrek GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21778, rechtskräftig mangels Masse abgewiesen. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
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