Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9901
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Insolvenzprofil
Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Tumpe 20, 58791 Werdohl
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 9901
EUID
DER2604.HRB9901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 11/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Grund
Adresse
Grabenstraße 28, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Tätigkeit vorläufiger Verwalter
27.01.2023
Beginn Tätigkeit endgültiger Verwalter
01.03.2023
Fristende Kostenvorschuss
25.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen und Maschinenbauteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 103 IN 11/23 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Andreas Grund übte sein Amt vom 27.01.2023 bis zum 01.03.2023 aus, woraufhin der endgültige Insolvenzverwalter Andreas Grund ab dem 01.03.2023 bestellt wurde. Im April 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Verwalters festgesetzt. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 2.500,00 EUR bis zum 25.06.2025 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist und mangels kostendeckender Masse ist das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der vollständige Beschluss zur Einstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 5879…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 5…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 166.927,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
Insolvenzverwalter: Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx€
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx€
Endbetrag xxx €
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.03.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 19 Gläubigern xxx €.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 115 % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.03.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 25.06.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 500,00 EUR bei der Zahlstelle Hagen, IBAN DE26450000000045001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx€
Zwischensumme xxx€
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.01.2023 bis zum 01.03.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.03.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 15.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 5…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9901 eingetragenen Hesmer Werkzeug und Maschinentechnik GmbH, An der Tumpe 20, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schreier, Sommerstr. 21, 58791 Werdohl
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
103 IN 11/23
Amtsgericht Hagen, 28.10.2024
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