Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5669
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Insolvenzprofil
Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weseler Str. 8, 46348 Raesfeld
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 5669
EUID
DER2707.HRA5669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 1009/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Wilbecke 15, 46325 Borken
Telefon
02861/9320-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2025
Berichtstermin
30.04.2025
Aufhebung der Eigenverwaltung
21.05.2025
Masseunzulänglichkeit
27.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG ist am 01.02.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Ursprünglich war Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nils Meißner zum Sachwalter ernannt worden. Später wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Nils Meißner zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist am 27.05.2025 bei Gericht eingegangen. Forderungen sind ab sofort beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenen Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenen Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10274 eingetragene Hetkamp Betriebsgesellschaft mbH, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Keßler, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, und Herrn Manuel Happe, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld,
ist am 27.05.2025 bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
85 IN 1009/24
Amtsgericht Münster, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenenHetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenenHetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10274 eingetragene Hetkamp Betriebsgesellschaft mbH, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Keßler, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, und Herrn Manuel Happe, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss, mit dem Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben wird, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 272 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht der Schuldnerin/dem Schuldner und den Gläubigern zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 1009/24
Amtsgericht Münster, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenen Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsge…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1009/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5669 eingetragenen Hetkamp interior fashion GmbH & Co.KG, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10274 eingetragene Hetkamp Betriebsgesellschaft mbH, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Keßler, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld, und Herrn Manuel Happe, Weseler Straße 8, 46348 Raesfeld,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 14.11.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken , Tel. Nr.02861/9320-0 , Fax Nr. 02861932025.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Sachwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht d. Sachwalters werden spätestens ab dem 16.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
85 IN 1009/24
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