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Insolvenzprofil
Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Achmerstraße 6, 49504 Lotte
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 10152
EUID
DER2706.HRB10152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 36/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, LL. M., FAInsanR Marc Selker
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2024 , 11:51 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024
Berichtstermin
27.08.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
27.08.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten sowie der Handel mit zugehörigen Gerätschaften und Materialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152, wurde am 01.07.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein am 03.06.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 03.06.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Dipl.-Kfm. Michael Selker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss wurde Herr Selker auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.08.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 27.08.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. Später, am 23.05.2025, wurde Herr Selker aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen und durch Rechtsanwalt Marc Selker ersetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dipl.-Kfm. Michael Selker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dipl.-Kfm. Michael Selker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss wurde Herr Selker auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.08.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 27.08.2024 angesetzt worden. Im Rahmen bedeutsamer Rechtshandlungen wurden Genehmigungen zur Veräußerung von Vermögenswerten sowie eine Vergleichsvereinbarung mit dem Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink über einen Zahlungsbetrag von 230.000,00 € genehmigt. Später ist Herr Selker aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Marc Selker ersetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren
ist Dipl.-Kfm. Michael Selker, SELKER PARTNER mbB, Hauptniederlassung Osnabrück, Niedersachsenstraße 11 A, 49074 Osnabrück, aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Marc Selker, LL. M., FAInSanR, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, zum neuen Verwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 36/24
Amtsgericht Münster, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbri…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren
ist am 03.06.2024, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl. Kfm. Michael Selker, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 36/24
Amtsgericht Münster, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dipl. Kfm. Michael Selker, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/35745-0, Fax: 05413574511.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 27.08.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung der Gesamtansprüche (Darlehensforderung und mögliche Insolvenzverschleppung)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 36/24
Amtsgericht Münster, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren
wird der Tagesordnungspunkt bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) in dem Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2024 wie folgt konkretisiert:
Genehmigung zur Veräußerung eines Teils des Anlage- und Betriebsvermögens der Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH (Assets) an die Steinbrink Service GmbH zu einem Gesamtkaufpreis von 11.900,00 € brutto gemäß Kaufvertrag vom 01.07.2024.
Genehmigung zur Veräußerung eines Teils des Anlage- und Betriebsvermögens der Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH (Assets) an die Najorka Haustechnik GmbH zu einem Gesamtkaufpreis von 35.700,00 € gemäß Kaufvertrag vom 01.07.2024.
Genehmigung der Vergleichsvereinbarung mit Herrn Gerhard Steinbrink zur Zahlung in Höhe von 230.000,00 € hinsichtlich der Forderungen der Schuldnerin ihm gegenüber (Nominalbetrag von 449.618,43 €)
81 IN 36/24
Amtsgericht Münster, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10152 eingetragenen Steinbrink Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH, Achmerstraße 6, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Steinbrink, Fröbelstraße 4, 49477 Ibbenbüren
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 51 bis lfd. Nr. 72 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 36/24
Amtsgericht Münster, 24.10.2024
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