Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HFBRO 2021.2 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 7969
EUID
DER2706.HRB7969
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 35/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Helmut Ferdinand Brodowski
Adresse
Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.03.2024 , 09:45 Uhr
Prüfungsstichtag
31.03.2025
Prüfungsstichtag
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel aller Art, insbesondere mit landwirtschaftlichen Produkten aller Art, die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Handelsgeschäfte (sogenannte Finetradinggeschäfte) sowie die Erbringung von Beratungs- leistungen in der Vieh- und Landwirtschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.2 GmbH ist eröffnet und läuft. Im Januar 2024 wurde eine Gläubigerversammlung anberaumt, die am 01.03.2024 stattfinden sollte, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter die Prozessfinanzierung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vermögen der Dirk Oliver Haller und die Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte. Im Februar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 13 bis 20) zur Prüfung in das Verfahren aufgenommen, wobei der Prüfungsstichtag auf den 31.03.2025 festgelegt wurde. Im Juni 2026 erfolgte eine Anpassung der Forderungstabelle: Die ursprünglich als Gesamtgläubiger angemeldete Forderung in Höhe von ca. 32 Mio. EUR wurde teilweise zurückgenommen und durch eine neue, festgestellte Forderung in Höhe von 2.531.107,36 EUR ersetzt. Der Prüfungsstichtag für diese spezifische Forderung (lfd. Nr. 21) ist der 22.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 4912…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen (siehe insoweit auch Tabelle als Anlage 1 zum Antrag).
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
2.
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung als Gesamtgläubiger der Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH und HFBRO 2021.6 von Ansprüchen mit erheblichem Streitwert gegen die artis GmbH in Höhe von 1.246.783,19 EUR, gegen die DFT Trade Solutions AG in Höhe von 163.102,20 EUR sowie gegen die NTP Netherlands Trading Partners NTS in Höhe von 457.147,88 EUR aus eigenem und abgetretenem Recht mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten. Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH und HFBRO 2021.6 GmbH als Gesamtschuldner.
3.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch einer Vergütung nach RVG.
4.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Unternehmen mit Wirtschaftsermittlungen gem. dem Angebot vom 14.1.2024 (PALADIN ASSOCIATES GmbH, München) zu beauftragen, um die Herkunft und Verwendung von Geldern innerhalb der Haller-Gruppe festzustellen. Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten von maximal netto 60.000,00 EUR zu begründen.
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
5.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Kosten gem. Ziffer 2. aus dem Vermögen des hiesigen Verfahrens vorzufinanzieren;
bestimmt auf
Freitag, 01.03.2024, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 26.1.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/21
Amtsgericht Münster, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 4912…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung der Tabelle lfd. Nr. 21 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Zu der Forderung lfd. Nr. 21 ist das Folgende anzumerken:
Die Rechtsanwaltskanzlei Michaels Wilmes in Münster vertritt die Gläubigergemeinschaft - Allgemeine Gesellschaft für Verbriefung S.A., die Opus Chartered Issuance S.A. und die Encore Issuance S.A., vormals Ruvercap Issuance S.A.. In dieser Funktion ist für die vorbezeichnete Gemeinschaft mit Anmeldung vom 28.8.2023 eine Forderung in Höhe von 32.329.084,28 EUR angemeldet worden. In der Anmeldung ist die Gemeinschaft als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB bezeichnet worden.
Die Forderungen waren seinerzeit als Forderungen lfd. Nr. 21, 22, 23 getrennt und jeweils mit vollem Betrag in die Tabelle aufgenommen worden. Eine Forderungsprüfung hatte bisher nicht stattgefunden. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage konnte Einigkeit dahingehend erzielt werden, als dass die Forderung der Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB unter einer lfd. Nr. in die Tabelle aufgenommen werden soll. Die Gläubigervertreter teilen überdies mit Schreiben vom 28.1.2026 gegenüber dem Gericht mit, dass diese mit der Eintragung in die Tabelle unter einer lfd. Nr. einverstanden sind. Die Forderung wird daher nunmehr hier unter der lfd. Nr. 21 geführt.
Ferner wird gegenüber dem Gericht erklärt, dass aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Verständigung zwischen Gläubigervertreter und Insolvenzverwalter nunmehr eine Forderung in Höhe von 2.531.107,36 EUR zur Tabelle festzustellen ist. Im Übrigen nehmen die Gläubigervertreter die angemeldete Forderung zurück.
Aus Sicht des Gerichts ist in diesem Schreiben eine teilweise Rücknahme der Forderungsanmeldung vom 28.8.2023 zu sehen. Da eine Forderung hier noch nicht geprüft worden ist, kann auf die Eintragung einer Minderung in die Tabelle verzichtet werden. Vielmehr ist hier noch von einer Forderungsanmeldung in Höhe von 2.531.107,36 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter mag zum Prüfungstermin noch eine ausdrückliche Erklärung zur Tabelle einreichen.
77 IN 35/21
Amtsgericht Münster, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 4912…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 13 bis 20 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/21
Amtsgericht Münster, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 4912…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7969 eingetragenen HFBRO 2021.2 GmbH, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 1 zum Antrag). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Firma Paladin Associates GmbH zu beauftragen Vermögensverschiebungen weiter aufzuklären und über den bereits zugesagten Rahmen von netto EUR 60.000,00 dafür ein weiteres Honorar von netto EUR 35.000,00 zu bezahlen;
bestimmt auf
Freitag, 06.12.2024, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2024 kann nebst seiner Anlagen auf der Geschäftsstelle auch vollständig eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/21
Amtsgericht Münster, 06.11.2024
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