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Insolvenzprofil
HFBRO 2021.1 AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 7876
EUID
DER2706.HRB7876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 34/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Helmut Ferdinand Brodowski
Rolle
Vorstand (gesetzlich vertreten)
Adresse
Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.03.2024 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
06.12.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel aller Art, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Futtermitteln, sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Handelsgeschäfte (sogenannte Finetradinggeschäfte).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.1 AG ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters genehmigt bzw. angeordnet. Im Januar 2024 wurde eine Gläubigerversammlung anberaumt, um über die Prozessfinanzierung und die Beauftragung von Dienstleistungen zu beschließen; bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt. Im Februar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 17 bis 23) im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 31.03.2025 festgelegt wurde. Ebenfalls im Februar 2025 wurde eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren abgehalten, um einen gerichtlichen Vergleich mit Herrn Rechtsanwalt Severin Kiel zu genehmigen. Der Stichtag für diese Abstimmung war ebenfalls der 31.03.2025. Bei Beschlussunfähigkeit gilt auch hier die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.1 AG ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat mehrere Beschlüsse zur Durchführung von Gläubigerversammlungen und zur Prüfung von Forderungen gefasst. Ursprünglich war für den 01.03.2024 eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt, die jedoch später im schriftli…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.1 AG ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat mehrere Beschlüsse zur Durchführung von Gläubigerversammlungen und zur Prüfung von Forderungen gefasst. Ursprünglich war für den 01.03.2024 eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt, die jedoch später im schriftlichen Verfahren durchgeführt wurde. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung ist für den 06.12.2024 vorgesehen. Im Februar 2025 wurden weitere Beschlüsse erlassen, wonach nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 17 bis 23) im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 31.03.2025. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren abgehalten, deren Stichtag ebenfalls der 31.03.2025 ist. In diesem Zusammenhang ging es um die Genehmigung eines gerichtlichen Vergleichs in einem Forderungsfeststellungsprozess. Die Kosten für verschiedene Verfahrenshandlungen werden von den insolventen Gesellschaften der HFBRO-Gruppe sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner getragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.1 AG ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Münster hat mehrere Beschlüsse zur Abhaltung von Gläubigerversammlungen erlassen, zunächst mündlich und später im schriftlichen Verfahren. Wesentliche beschlossene Rechtshandlungen umfassen die Zustimmung zur Prozessfin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.1 AG ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Münster hat mehrere Beschlüsse zur Abhaltung von Gläubigerversammlungen erlassen, zunächst mündlich und später im schriftlichen Verfahren. Wesentliche beschlossene Rechtshandlungen umfassen die Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Dirk Oliver Haller sowie die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, anwaltliche Hilfe durch die Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH in Anspruch zu nehmen und Wirtschaftsermittlungen durch die Paladin Associates GmbH durchführen zu lassen. Zudem wurde ein gerichtlicher Vergleich im Verfahren Royalbeach Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH genehmigt. Für noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 17 bis 23) wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 31.03.2025 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsm…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen (siehe insoweit auch Tabelle als Anlage 1 zum Antrag).
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
2.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch einer Vergütung nach RVG.
3.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Unternehmen mit Wirtschaftsermittlungen gem. dem Angebot vom 14.1.2024 (PALADIN ASSOCIATES GmbH, München) zu beauftragen, um die Herkunft und Verwendung von Geldern innerhalb der Haller-Gruppe festzustellen. Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten von maximal netto 60.000,00 EUR zu begründen.
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner;
bestimmt auf
Freitag, 01.03.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 26.1.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsm…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 17 bis 23 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7 , 49124 Georgs…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7 , 49124 Georgsmarienhütte
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet, dass die Abhaltung der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 7
5 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
"Genehmigung eines im Zusammenhang mit einem Forderungsfeststellungsprozess mit Herrn Rechtsanwalt Severin Kiel in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Royalbeach Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim protokollierten gerichtlichen Vergleich vom 23.1.2025 (OLG Hamm - I - 27 0 33/24) gem. Anlage mit der Maßgabe, dass 1.775.000,00 EUR zzgl. Zinsen eines Betrages von 98.699,50 EUR im Rang nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle festgestellt werden."
Zusatz des Gerichts: Es handelt sich hier offenbar um einen Widerrufsvergleich; d.h. sowohl Kläger als auch Beklagte behalten sich Widerruf des Vergleichs durch schriftliche Anzeige zu den Gerichtsakten des Prozessgerichts vor und zwar der Kläger bis zum 6.3.2025 und der Beklagte bis zum 24.4.2025.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.02.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage sowie der Abdruck des Vergleichs kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsm…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 1 zum Antrag). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Firma Paladin Associates GmbH zu beauftragen Vermögensverschiebungen weiter aufzuklären und über den bereits zugesagten Rahmen von netto EUR 60.000,00 dafür ein weiteres Honorar von netto EUR 35.000,00 zu bezahlen;
bestimmt auf
Freitag, 06.12.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 06.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsm…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7876 eingetragenen HFBRO 2021.1 AG, Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.12.2024.
Der anberaumte Termin zur Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschrei-ten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungs-einredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 2 zum Schriftsatz vom 27.11.2024). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegen die Unternehmensberatung Günther KG sowie deren Komplementärin Ansprüche in Höhe von 19.992,00 EUR gerichtlich geltend zu machen mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten.
Der Insolvenzverwalter hat die Prozesse in zwei Tabellen zusammengefasst, die er in diesen Verfahren führte, derzeit führe oder in naher Zukunft führen möchte. Dabei enthält die eine Tabelle (Anlage 4 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Aufstellung der gerichtlichen Aktenzeichen und eine nähere Angabe zu den Streit-werten und die andere Tabelle (Anlage 5 zum Schriftsatz vom 27.11.2024) eine Übersicht über die Gerichtskosten und Anwaltskosten der I. Instanz auf RVG-Basis.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.11.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Insolvenzverwalter hatte hier beantragt, die Tagesordnung für die Gläubigerversammlung vom 6.12.2024 zu ergänzen. Da eine rechtzeitige Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses allerdings nicht mehr möglich erschien, hat das Gericht in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter das Schreiben insoweit als Antrag auf Einberufung einer weiteren besonderen Gläubigerversammlung ausgelegt.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Eine evtl. Stellungnahme sollte klar und eindeutig sowie unbedingt erkennen lassen, ob Sie der vorzunehmenden Rechtshandlung zustimmen oder diese ablehnen.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 29.11.2024
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