Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 9746
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Insolvenzprofil
hfh Solutions GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kalkstraße 17, 59269 Beckum
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 9746
EUID
DER2713.HRA9746
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
80 IN 36/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann
Adresse
Zumlohstraße 30a, 48231 Warendorf
Telefon
02581/9884560
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2026 , 12:41 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2026
Berichtstermin
11.11.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 22.05.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der hfh Solutions GmbH & Co. KG, Beckum, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Münster hat am 22.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hfh Solutions GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung e…
Das Amtsgericht Münster hat am 22.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hfh Solutions GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 21.05.2026. Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 21.10.2026 anmelden. Die Anmeldungsunterlagen und die Tabelle mit den Forderungen werden ab dem 28.10.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 11.11.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der hfh Solutions GmbH & Co. KG, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin hfh Solutions Verwaltungs GmbH, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, diese vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der hfh Solutions GmbH & Co. KG, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin hfh Solutions Verwaltungs GmbH, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Meinolf Heim, Windmüllerkamp 3, 59269 Beckum,
ist am 22.05.2026, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Zumlohstraße 30a, 48231 Warendorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 36/26
Amtsgericht Münster, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9746 eingetragenen hfh Solutions GmbH & Co. KG, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin hfh Solutions Verwaltungs GmbH, Kalkstr. 17, 59269 Bec…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9746 eingetragenen hfh Solutions GmbH & Co. KG, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin hfh Solutions Verwaltungs GmbH, Kalkstr. 17, 59269 Beckum, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Meinolf Heim, Windmüllerkamp 3, 59269 Beckum,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Zumlohstraße 30a, 48231 Warendorf, Telefon: 02581/9884560, Fax: 025819884569.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte, wobei der gesetzliche Vertreter der Erwerberin zu den Personen gehört, die dem Schuldner nahestehen (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 36/26
Amtsgericht Münster, 01.09.2026
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