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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) - im Folgenden MVZ - in der Region Bingen. In dem MVZ werden Patienten ausschließlich ambulant behandelt und therapiert, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. In dem MVZ erfolgt die interdisziplinäre Kooperation zwischen Fachärzten, wobei alle tätigen Ärzte unter einheitlicher fachübergreifender ärztlicher Leitung tätig sind. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch unter Beachtung der §§ 91 f. der Gemeindeordnung (im Folgenden GemO), weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits sonstige Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder ähnliche Einrichtungen betreiben und unterhalten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den nachstehend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH und deren steuerbegünstigten Beteiligungsunternehmen. Im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens werden insbesondere folgende Leistungen/Lieferungen empfangen bzw. erbracht: a) Passive (empfangene) Leistungen: Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Rechnungswesen, Controlling, Abrechnungsleistungen, Geschäftsführung), Vermietungs- und Verpachtungsleistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen, Gebäudereinigung, Catering, Pforten- und Wachdienste, Facility-Managementleistungen, Haustechnik, Ver- und Entsorgungsleistungen, Warenlieferungen, Fahrdienste und Logistikleistungen, Hauspost. b) Aktive (erbringende) Leistungen: Arbeitsmedizinische Leistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen.
Im Verfahren über das Vermögen der HGH MVZ gGmbH ist am 21.05.2026 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
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