Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HGW Kampfmittelbergungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 130573
EUID
DEP3210.HRB130573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hans-Günther Wittke
Adresse
Winzeldorfer Straße 52 a, 25474 Bönningstedt
Termine & Fristen
Aufhebung
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGW Kampfmittelbergungs GmbH ist am 04.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die Aufhebung des Verfahrens bekannt gegeben. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 24/03: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGW Kampfmittelbergungs GmbH, Kanalweg 3, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 130573), vertr. d.: Hans-Günther Wittke, Winzeldorfer Straße 52 a, 25474 Bönningstedt, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteil…
10 IN 24/03: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGW Kampfmittelbergungs GmbH, Kanalweg 3, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 130573), vertr. d.: Hans-Günther Wittke, Winzeldorfer Straße 52 a, 25474 Bönningstedt, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 04.05.2026
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