Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Brackstedter Mühle e.K., ist am 28.03.2025 um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Wolfsburg eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.05.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.06.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütungen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 23.06.2026 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Zustimmung zur Veräußerung von Grundbesitz, angeordnet. Zudem ist angekündigt worden, dass die Schuldnerin die Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geboren am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), Verfahrensbevollmächtigter: Recht…
Geschäfts-Nr. 25 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geboren am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dirk Svetlik, Amtsstr. 8, 38448 Wolfsburg, hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.04.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 1.067.251,79 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 4 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren w…
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 23.06.2026, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wolfsburg von Brackstedt, Blatt 768, Gemarkung Brackstedt, Flur 13, Flurstück 1/5, Zum Kühlen Grund 2A zu einem Preis in Höhe von 301.000,00 €
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen …
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann (Berechnungsgrundlage: 1.067.251,79 EUR zzgl. Zuschlag i.H.v. 90 %) zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist am 03.02.2025 um 11:25 Uhr die vor…
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist am 03.02.2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner Rechtsanw., Insolvenzverw., Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 / 945400, Fax: 05371 / 9454020, E-Mail: wolfsburg@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erl…
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 20/25 : Über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist am 28.03.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.…
25 IN 20/25 : Über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist am 28.03.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner Rechtsanw., Insolvenzverw., Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 / 945400, Fax: 05371 / 9454020, E-Mail: wolfsburg@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 10.06.2025, 11:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), werden die bis zum 20.07.2026 na…
Geschäfts-Nr. 25 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), werden die bis zum 20.07.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 31.08.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 20.07.2026
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