Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HHB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Binnerheide 31 / 32, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 4828
EUID
DER2602.HRB4828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 172/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestr. 3, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
27.06.2025 , 18:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2025
Niederschrift Forderungsverzeichnis
05.09.2025
Berichtstermin
19.09.2025
Masseunzulänglichkeit
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Fabrikation, die Montage, der Handel mit und die Entwicklung von Armaturen für die Gas- und Wasserversorgung, der Handel mit Pkw und Holz sowie die Lagerhaltung für Dritte und das Management von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu betreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HHB GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828, ist am 27.06.2025 um 18:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigern sowie der Schuldnerin. Zugleich wurden die Verfahren 103 IN 172/24, 103 IN 58/25 und 103 IN 6/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Dorothee Madsen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 05.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein späterer Textteil vom 13.02.2026 meldet der Insolvenzverwalterin, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 172/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Binnerheide 31 / 32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger, und Herrn Andreas Burger,
ist am 12.0…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 172/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Binnerheide 31 / 32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger, und Herrn Andreas Burger,
ist am 12.02.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 172/24
Amtsgericht Hagen, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 172/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Binnerheide 31/32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger und Herrn Andreas Burger
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 172/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Binnerheide 31/32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger und Herrn Andreas Burger
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.06.2025, um 18:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund am 06.11.2024 und am 25.03.2025 bei Gericht eingegangener Anträge von Gläubigern sowie eines am 22.01.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 103 IN 172/24, 103 IN 58/25 und 103 IN 6/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Dorothee Madsen, Lübkestr. 3, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 172/24
Hagen, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Bunnerheide 31 / 32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger, und Herrn Andreas Burger,
si…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4828 eingetragenen HHB GmbH, Bunnerheide 31 / 32, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Burger, und Herrn Andreas Burger,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
103 IN 68/23
Amtsgericht Hagen, 21.09.2024
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