Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 26821
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HHR Entwicklungsgesellschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 26821
EUID
DER3101.HRB26821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 348/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Adresse
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon
0221 6695203 0
Termine & Fristen
Aufhebung Eigenverwaltung
05.06.2024
Forderungsanmeldefrist
10.07.2024
Prüfungstermin
17.07.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der devolo GmbH ist anhängig. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26821 eingetragene Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Heiko Harbers und Gerrit Harbers vertreten. Zuvor war Eigenverwaltung angeordnet, welche auf Antrag der Gläubigerversammlung vom 05.06.2024 aufgehoben wurde. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ernannt. Forderungen sind ab sofort bei der Insolvenzverwalterin anzumelden; die Frist endet am 10.07.2024. Zahlungsverpflichtete haben Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person der Insolvenzverwalterin, die Genehmigung von Rechtshandlungen sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 17.07.2024, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Köln angesetzt. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 348/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26821 eingetragenen devolo GmbH, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 5206…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 348/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26821 eingetragenen devolo GmbH, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen und Herrn Gerrit Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB PartGmbB, Amtstraße 11, 74722 Buchen
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubigerversammlung vom 05.06.2024 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 99.
Forderungen sind ab sofort bei der Insolvenzverwalterin anzumelden; hierfür gilt eine Frist bis zum 10.07.2024.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an die Insolvenzverwalterin.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber der Insolvenzverwalterin zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Mittwoch, 17.07.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin in Form von zu erhebenden Klagen gegen Kunden aus Lieferung und Leistung,
In diesem Termin sollen gleichzeitig die bis dahin angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 348/23
Amtsgericht Köln, 05.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.