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Insolvenzprofil
HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 96465
EUID
DEK1101.HRA96465
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 258/10
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG ist der Insolvenzverwalter Dr. Sven-Holger Undritz bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Vergütungsbeschlüsse gefasst, unter anderem für das Mitglied des Gläubigerausschusses 53.10. Special Assets GmbH sowie für die Bundesagentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind ebenfalls festgesetzt worden. Der Schlusstermin zur Schlussverteilung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Hierzu ist den Beteiligten die Gelegenheit gegeben, bis zum 11.0
08.2026 Stellungnahme zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Masse zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses 53.10. Special Assets GmbH, An der Alster 42, 20099 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ahrens (vormals "Lloyd Fonds Special Assest GmbH") als geschäftsführende Kommandidistin der "Air Fuhlsbüttel" Flugzeugfonds GmbH & Co.KG wie folgt festgesetzt.
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen
Endbetrag
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven wie folgt festgesetzt.
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR .
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LEONHARDT, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
11.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 258/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96465 eingetragenen HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH & Co. Betriebs-KG, Hindenburgstraße 171, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92574 eingetragene HIB Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christoph-Heinrich Charles von Saldern, Klaus Adolph Schlichtmann und Norbert Herbert Willi Grella und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75900 eingetragene HI Hamburg International Luftverkehrsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Herbert Willi Grella, Klaus Adolph Schlichtmann und Christoph-Heinrich Charles von Saldern
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 94.058.386,35 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 5.852.845,15 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters, sowie noch anfallende Masseverbindlichkeiten.
67b IN 258/10
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026
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