Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIBIKE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schießberg 7, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73169
EUID
DEM1201.HRB73169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts., Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 116/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.12.2024 , 10:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.02.2025
Eröffnung
28.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
1. der Ein- und Verkauf von Fahrrädern, insbesondere Mountain-Bikes und Rennrädern, deren Ersatzteilen und sonstigem Zubehör; 2. die Durchführung sämtlicher Aktivitäten mit dem Ziel der Stärkung der Marke HIBIKE, Etablierung von weiteren Marken; 3. die Schaffung und dauerhafte Durchführung folgender Prozesse: Beschaffungslogistik, Vertriebslogistik, Entwicklung von IT-Systemen und -Anwendungen zur Unterstützung der Wertschöpfungsprozesse, Betrieb dieser IT-Systeme; 4. das Etablieren und Betreiben eines Franchise-Systems, mit dem entsprechenden Vertragsnehmern die Ergebnisse aus 1. und 3. zum Zwecke des eigenen Wachstums und der Gewinnerzielung überlassen werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der HIBIKE GmbH ist am 28.02.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter hat am 28.0wechsel.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 01.04.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden bereits festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH in Hofheim ist am 28.02.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Markus Walter, dem Einzelermächtigungen zur Verwaltung und Verfügung erteilt wurden. Mit Eröffnung des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Markus Walter als endgü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH in Hofheim ist am 28.02.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Markus Walter, dem Einzelermächtigungen zur Verwaltung und Verfügung erteilt wurden. Mit Eröffnung des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Markus Walter als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.04.2025 anzumelden. Der Insolvenzverwalter hat am 28.02.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde festgesetzt, die Bekanntmachung der Beträge ist jedoch gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleiben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 116/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt worden. …
90 IN 116/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Berechnungsgrundlage war eine Masse von 262.934,82 €, dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Zuschläge zur Bruchteilsvergütung zuerkannt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 18.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 116/24: Über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße…
90 IN 116/24: Über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110 0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 116/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 28.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der f…
90 IN 116/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 28.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Königstein/Ts., 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 116/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 18.12.2024 um 10:00 Uhr angeordneten vorläuf…
90 IN 116/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, Schießberg 7, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 73169), vertr. d.: Werner Ott, Schießberg 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 18.12.2024 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 16.01.2025
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