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Das Amtsgericht Dortmund hat am 17.10.2024 um 13:07 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HighLight Production GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 33631, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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