Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIK Systeme und Module GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9720
EUID
DER2108.HRB9720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 718/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.12.2024
Frist zur Stellungnahme
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verarbeitung von Stahl, Edelstahl und Aluminium, sowie Sonderlegierungen; zur Herstellung von individuellen Stahl- und Maschinenkonstruktionen, sowie Maschinen- und Ausrüstungen für Abwasser- und Wasserbehandlungsanlagen und den dazugehörigen Dienstleistungen wie Reparatur, Wartung und Instandsetzung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIK Systeme und Module GmbH ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 16.12.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung erteilt (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIK Systeme und Module GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Stefan Meyer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für den schriftlichen Widerspruch der 16.12.2024 war. Die Vergütung und A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIK Systeme und Module GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Stefan Meyer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für den schriftlichen Widerspruch der 16.12.2024 war. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind mit Beschluss vom 24.08.2026 festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei die Beteiligten bis zum 19.10.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 925.305,24 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 286.045,92 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn Thom…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn Thomas Ebert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 08.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert, Carl-Zeiss-St…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert, Carl-Zeiss-Str. 4, 32369 Rahden und Herrn Thomas Ebert, Carl-Zeiss-Str. 4, 32369 Rahden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 20.04.2022, festgesetzter Vorschuss ... Euro
Der Endbetrag in Höhe von ... € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Die Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse ohne Einbeziehung des Wertes der mit Absonderungsrechten belasteten Massegegenstände und einem Kostenbeitrag in Höhe von ... €, der für deren Feststellung in die Masse geflossen ist ... €
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von ... €
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren insbesondere im Hinblick auf die Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren und die umfangreichen Bemühungen um eine übertragende Sanierung ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 215 % und damit auf den Betrag von ... € gerechtfertigt.
Insgesamt ergibt sich daher zuzüglich der hälftigen Festsetzungspauschale von ... € ein festzusetzender Betrag von ... €.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert, Carl-Zeiss-St…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert, Carl-Zeiss-Str. 4, 32369 Rahden und Herrn Thomas Ebert, Carl-Zeiss-Str. 4, 32369 Rahden
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn Thom…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 718/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9720 eingetragenen HIK Systeme und Module GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 32369 Rahden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sonia Ebert und Herrn Thomas Ebert
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 925.305,24 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 286.045,92 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 718/19
Amtsgericht Bielefeld, 01.09.2026
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