Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hildes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 211455
EUID
DEP2507.HRB211455
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 54/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.04.2025 , 12:20 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 08:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Berichtstermin
01.10.2025
Prüfungstermin
01.10.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
23.10.2025
Widerspruchsfrist Genehmigung
28.11.2025
Widerspruchsfrist Genehmigung
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Gastronomie sowie der Verkauf und Handel von Einrichtungsgegenständen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH ist am 01.07.2025 um 08:55 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, hat die Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 01.09.2025 angeordnet. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 23.10.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Zudem wurde die Genehmigung zu einem Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hildes Gastro und Event UG sowie die Ermächtigung zur freihändigen Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung und Vorräten beantragt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 25.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 25.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 01.09.2025, der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2025. Am 23.10.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf beantragte der Verwalter die Genehmigung eines Kaufvertrags mit der Hildes Gastro und Event UG sowie hilfsweise die freihändige Veräußerung des Betriebs. Für diese Genehmigung wurde den Gläubigern zunächst eine Frist bis zum 28.11.2025 gesetzt, später (Stand 08.04.2026) bis zum 30.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter beantragt, gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung zu dem zwischen dem…
34 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter beantragt, gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hildes Gastro und Event UG geschlossenen Kaufvertrag zu erteilen. Der Insolvenzverwalter wird hilfsweise ermächtigt, die immateriellen Vermögensgegenstände, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Vorräte bzw. den Betrieb als Ganzen nach § 160 InsO (gegebenenfalls auch an besonders Interessierte nach § 162 InsO) freihändig zu veräußern.
Hierzu wird - im bereits angeordneten schriftlichen Verfahren - den Gläubigern eine Frist zur Erhebung von Widersprüchen bis zum 30.04.2026 (Eingang bei Gericht) gesetzt.
Nach fruchtlosem Ablauf gilt die Genehmigung als erteilt und der Kaufvertrag als wirksam abgeschlossen.
Der vollständige Beschluss sowie der in Rede stehende Kaufvertrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 54/25 : Über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau, vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Str. 25, 29451 Dannenberg (Elbe), …
34 IN 54/25 : Über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau, vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Str. 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 01.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 54/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter beantragt, gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung zu dem zwischen dem …
34 IN 54/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, Akazienweg 4, 29614 Soltau, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter beantragt, gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 1 InsO die Genehmigung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hildes Gastro und Event UG geschlossenen Kaufvertrag zu erteilen. Der Insolvenzverwalter wird hilfsweise ermächtigt, die immateriellen Vermögensgegenstände, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Vorräte bzw. den Betrieb als Ganzen nach § 160 InsO (gegebenenfalls auch an besonders Interessierte nach § 162 InsO) freihändig zu veräußern.
Hierzu wird - im bereits angeordneten schriftlichen Verfahren - den Gläubigern eine Frist zur Erhebung von Widersprüchen bis zum 28.11.2025 (Eingang bei Gericht) gesetzt.
Nach fruchtlosem Ablauf gilt die Genehmigung als erteilt und der Kaufvertrag als wirksam abgeschlossen.
Der vollständige Beschluss sowie der in Rede stehende Kaufvertrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig f…
34 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Celle, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 25.04.2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfüg…
29 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, George-Lemoine-Platz 5, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 211455), vertr. d.: Igor Mamanow, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist am 25.04.2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Str. 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 25.04.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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