Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hildesheimer Behälterbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 203807
EUID
DEP2408.HRB203807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 39/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
0 51 21/9 17 10
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024
Forderungsanmeldefrist
08.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, Konstruktion, Herstellung (Fertigung) und Vertrieb von Anlagen, Apparaten und Zubehör von Produkten der Silo-, Tank- und Filtertechnologie, Wartung bestehender Anlagen sowie Einbringung von industriellen Beratungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH ist am 01.01.2024 eröffnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.03.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Am 20.02.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie die Vergütung und Auslagen verschiedener Gläubigerausschussmitglieder (K&W Autokrane GmbH & Co. KG, Volksbank eG Hildesheim Lehrte Pattensen, Frau Ina Grist) festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß Gesetz nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss zur Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Sc…
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 103,89 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.125.740,19 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die in dem Antrag dargelegten Zuschlagstatbestände (Vorfinanzierung Insolvenzgeld, Sanierungsbemühungen, Ermittlung von Sachlagen bereits im Eröffnungsverfahren) erscheinen vorliegend gerechtfertigt um in der Gesamtschau zu einer angemessenen Vergütung für die vorläufige Verwaltung zu gelangen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: Über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwar…
132 IN 39/23: Über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 0 51 21/9 17 10, Fax: 0 51 21/91 71 71.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.03.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfül…
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds K&W Autokrane GmbH & Co. KG v…
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds K&W Autokrane GmbH & Co. KG vertreten durch Herrn Christoph Klein festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied K&W Autokrane GmbH & Co. KG vertreten durch Herrn Christoph Klein die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volksbank eG Hildesheim Lehrt…
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volksbank eG Hildesheim Lehrte Pattensen, vertreten durch Herrn Ralf Foerster und Herrn Martin von Atens festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volksbank eG Hildesheim Lehrte Pattensen, vertreten durch Herrn Ralf Foerster und Herrn Martin von Atens die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Frau Ina Grist festgesetzt wo…
132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Sascha Keil, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Frau Ina Grist festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Ina Grist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 11.06.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.