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Insolvenzprofil
Ronge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110054
EUID
DEP2408.HRB110054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 10/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2024
Eröffnung
01.05.2024 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.05.2024
Berichtstermin
19.06.2024 , 10:45 Uhr
Prüfungstermin
19.06.2024 , 10:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH in Alfeld (Leine) ist am 01.05.2024 um 10:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren am 05.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Die Eigenverwaltung war zuvor angeordnet, ist jedoch mit der Verfahrenseröffnung aufgehoben worden. Der Sachwalter ist nun auch zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 19.06.2024 angesetzt, wurde jedoch aus organisatorischen Gründen in Saal 134 des Landgerichts Hildesheim verlegt. Im Juli 2024 wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen für Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses gestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH in Alfeld (Leine) wurde am 01.05.2024 um 10:15 Uhr durch das Amtsgericht Hildesheim eröffnet. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter am 05.03.2024 …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH in Alfeld (Leine) wurde am 01.05.2024 um 10:15 Uhr durch das Amtsgericht Hildesheim eröffnet. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter am 05.03.2024 und die Anordnung der Eigenverwaltung, welche später aufgehoben wurde. Der Sachwalter ist nun auch als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 19.06.2024 im Amtsgericht Hildesheim angesetzt, wurde jedoch aus organisatorischen Gründen in Saal 134 des Landgerichts Hildesheim verlegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen von Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses gestellt und teilweise beschieden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherig…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufi…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 angeordnet worden, dass die Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozi…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 angeordnet worden, dass die Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedarf.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 21.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: Über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gut…
51 IN 10/24: Über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.05.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 19.06.2024, 10:45 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wird aus organisatorischen Gründen der am 19.06.2024 um 10:45 Uhr stattfindende Berichts- und Pr…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wird aus organisatorischen Gründen der am 19.06.2024 um 10:45 Uhr stattfindende Berichts- und Prüfungstermin nicht in Saal 3 des Amtsgerichts Hildesheim sondern in Saal 134 des Landgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, abgehalten.
Amtsgericht Hildesheim, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), hat das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung mit Schreiben…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), hat das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung mit Schreiben vom 15.07.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss für den Zeitraum 05.03.2024 bis 19.06.2024 festzusetzen. Den Gläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen gegeben. Der vollständige Antrag kann hier auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, Herr Christian Wüstefeld und die Spar…
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, Herr Christian Wüstefeld und die Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine jeweils mit Schreiben vom 08. und 09.07.2024 beantragt ihre Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss für den Zeitraum 11.03.2024 bis 02.05.2024 festzusetzen. Den Gläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen gegeben. Die vollständigen Anträge können hier auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Köln …
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Köln festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2024 beantragte das vorläufige Gläubigerausschussmitglied Atradius Kreditversicherung, Köln die Festsetzung der Vergütung. Auslagen wurden nicht geltend gemacht.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang und die Tätigkeit berücksichtigt, welche im Antrag ausführlich und nachvollziehbar dargelegt wurden.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Christian Wüstefeld festgesetzt worden. …
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Christian Wüstefeld festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herrn Christian Wüstefeld die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Sparkasse Hildesheim Goslar Peine …
51 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge GmbH, Industriestr. 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110054), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Sparkasse Hildesheim Goslar Peine festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.07.2024 beantragte das vorläufige Gläubigerausschussmitglied Sparkasse Hildesheim Goslar Peine die Festsetzung der Vergütung. Auslagen wurden nicht geltend gemacht.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 225,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 14.10.2024
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