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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Münster hat am 24.06.2026 um 11:43 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hille Energiesysteme GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6848 eingetragen. Gesetzliche Vertreterin ist die Hille Energiesysteme Beteiligungs GmbH (HRB 10748, Amtsgericht Steinfurt), vertreten durch Geschäftsführer Herrn Tom Schmidt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Gehlen aus Münster bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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