Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HILV Liegenschaften GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 80419
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB80419
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36h IN 2479/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.11.2025
Fristende Widerspruch
21.11.2025
Schlusstermin
08.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HILV Liegenschaften GmbH findet die Prüfung der bis zum 12.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 21.1erm 2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HILV Liegenschaften GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden verschiedene Phasen durchlaufen. Zunächst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Eine Frist zum Widerspruch gegen Forderun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HILV Liegenschaften GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren wurden verschiedene Phasen durchlaufen. Zunächst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Eine Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endete am 21.11.2025. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 230.029,12 EUR stand ein Verteilungsbetrag zur Verfügung. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 08.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Mit der Entscheidung vom 27.08.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung waren binnen zwei Wochen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis…
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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Geprüft zum bereits an…
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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Geprüft zum bereits angesetzten Stichtag für den besonderen Prüfungstermin am 21.11.2025 werden die bis 12.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten…
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 230.029,12 EUR steht ein Betrag von 272.675,46 EUR abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung de…
36h IN 2479/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HILV Liegenschaften GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Malek Younes Ben Tanfous
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 80419
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026
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