Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIPO Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 3, 57584 Scheuerfeld
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 7460
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2214V.HRB7460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 68/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Adresse
Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf
Telefon
02741-93400
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.09.2026 , 14:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Herstellung von elektronischen Bauteilen aller Art sowie die Projektplanung und Beratung. Die Gesellschaft kann sich an anderen, gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, gleich in welcher Rechtsform sie betrieben werden und in welcher Weise die Beteiligung erfolgt, und zwar soweit sie dem Unternehmenszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft kann weiterhin Zweigniederlassungen errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektronische Komponenten
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel und Herstellung von elektronischen Bauteilen sowie Projektplanung und Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 22.09.2026 ist im Verfahren über das Vermögen der HIPO Systems GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Betzdorf einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 68/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIPO Systems GmbH, Industriestraße 3, 57584 Scheuerfeld (AG Montabaur, HRB 7460), vertr. d.: Andreas Neumann, Bitzen, (Geschäftsführer), ist am 22.09.2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verf…
11 IN 68/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIPO Systems GmbH, Industriestraße 3, 57584 Scheuerfeld (AG Montabaur, HRB 7460), vertr. d.: Andreas Neumann, Bitzen, (Geschäftsführer), ist am 22.09.2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 22.09.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.