Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wasnick,
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 206738
EUID
DEP2613.HRB206738
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 73/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan M. Antholz
Adresse
Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven
Telefon
04721/6ng58-31
Termine & Fristen
Stichtag
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die hygienische Reinigung von Industrieobjekten, Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen, Hygienekontrollen in Industriebetrieben, Herstellung und Vertrieb von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan M. Antholz bestellt. Im Verfahren wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 268.609,33 EUR (abzüglich noch zu berücksender Kosten und Verbindlichkeiten), während die Insolvenzforderungen in Höhe von 555.537,49 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 25.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle d…
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721/6658-31, Fax: 04721/6658-43 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 268.609,33 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 555.537,49 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgeset…
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 350.712,76 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit in diesem Verfahren einen Zuschlag in höhe von insgesamt 20% auf die Regelvergütung.
Ein Zuschlag in Höhe von 10% entfällt auf die Mehrbelastung, die die Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten mit sich brachte.
[...]
Es wurde ein Zuschlag in Höhe von10 % beantragt.
In der Gesamtschau ist der Zuschlag in Höhe von 20% der Regelvergütung dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 64,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 23 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, …
12 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIRWA GmbH Hygienische Industrieobjekt Reinigung und Wartung, vertr. d. den Geschäftsführer Frank Wasnick,, Hadeler Heide 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 206738), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 26.09.2025
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