Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HiTec Verpackung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309
EUID
DEG1207.HRB10309
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 78/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.12.2025
Schriftsatzfrist
27.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HiTec Verpackung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO am 30.04.2025 eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Basis eines Vermögenswertes in Höhe von 26.290,69 € festgesetzt. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Erörterung der Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist ein schriftliches Verfahren angeordnet. Die Frist für die Einreichung betreffender Schriftsätze endet am 27.0mp.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 78/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen HiTec Verpackung GmbH, Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwa…
3 IN 78/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen HiTec Verpackung GmbH, Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 26.290,69€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von % für festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 2. Februar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachtr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 27.03.2026 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
3 IN 78/21
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 78/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel ist am 30.04.2025 bei Gericht …
3 IN 78/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel ist am 30.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 12. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur P…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.12.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 78/21
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27.10.2025
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