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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 15.04.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sven Klemann, wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens wurde am 14.08.2024 um 13:10 Uhr Heiko Schaefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung wurden all…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sven Klemann, wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens wurde am 14.08.2024 um 13:10 Uhr Heiko Schaefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung wurden allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind und Drittschuldner nur an diesen leisten dürfen. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.04.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit wurde auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.04.2025 die M…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 15.04.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
- wurde am 14.08.2024…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
- wurde am 14.08.2024 um 13:10 Uhr Heiko Schaefer, Reichsstraße 46, 09112 Chemnitz, Website www.bbl-law.de, Email geschäftlich chemnitz@bbl-law.de, Telefax 0371 26758729, Telefon geschäftlich 0371 26758721 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
ergeht am 23.10.2024 nachfolgen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKF Elektrofachmarkt GmbH, vertr. d. d. GF Sven Klemann Emilienstraße 26, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28176
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Klemann
ergeht am 23.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 23.10.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26758721
Telefax: 0371 26758729
Email geschäftlich: chemnitz@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 12.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 01.07.2024 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.
Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig.
Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.
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