Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 722610
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Forst 44, 69207 Sandhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 722610
EUID
DEB8535.HRB722610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
81 IN 89/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Willmann
Adresse
Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
05.05.2023
Fristende Einwendungen
16.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Bebauung von Grundstücken zu Wohnzwecken sowie das Erbringen von Dienstleistungen wie Projektmanagement, Baumanagement, Bauregie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Verfahren ist der Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl als Vertreter der Schuldnerin genannt. Ein Insolvenzverwalter ist im vorliegenden Text nicht explizit als solche Person mit Namen und Kontaktdaten benannt, obwohl von einem Insolvenzverwalter und dessen Schlussrechnung die Rede ist. Am 11.03.2024 wurde bekanntgegeben, dass der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Am 21.06.2024 wurde ein Beschluss ergangen, der der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zustimmt. Zudem wurde ein Antrag auf Vergütung und Zuschläge in Höhe von 5 % für den Insolvenzverwalter gestellt, dessen Unterlagen auf der Geschäftsstelle eingesehen werden konnten. Stellungnahmen hierzu konnten binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Verfahren ist der Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl als Vertreter der Schuldnerin tätig. E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Verfahren ist der Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl als Vertreter der Schuldnerin tätig. Ein Insolvenzverwalter ist im vorliegenden Text nicht explizit als solche Person benannt, jedoch wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO erfolgt, wobei die Beteiligten Gelegenheit hatten, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Zudem wurde ein Antrag auf Vergütung und Zuschläge in Höhe von 5 % für den Insolvenzverwalter gestellt, dessen Stellungnahmen binnen zwei Wochen eingereicht werden konnten. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung sind binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung möglich.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Rahmen der Schlussphase wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Rahmen der Schlussphase wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Ein weiterer Beschluss des Amtsgerichtes Heidelberg vom 21.06.2024 betrifft einen Antrag auf Vergütung und Zuschläge für den Insolvenzverwalter in Höhe von 5 % der gesetzlichen Vergütung. Etwaige Stellungnahmen hierzu konnten binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO erfolgt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Einwendungen bis einschließlich 16.05.2024 schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Später, am 21.06.2024, wurde bekanntgegeben, dass eine Vergütung und Zuschläge in Höhe von 5 % für den Insolvenzverwalter beantragt wurden. Etwaige Stellungnahmen hierzu konnten binnen zwei Wochen eingereicht werden. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 11.03.2024 wird die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 11.03.2024 wird die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Zudem wird der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 21.06.2024 wird ein Antrag auf Vergütung und Zuschläge in Höhe von 5 % für den Insolvenzverwalter behandelt. Etwaige Stellungnahmen hierzu konnten binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Heidelberg anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 16.05.2024 möglich waren. Der Antrag auf Vergütung und Z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Heidelberg anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 16.05.2024 möglich waren. Der Antrag auf Vergütung und Zuschläge für den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Oliver Willmann wurde geprüft. Die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; dabei ging man von einem Vermögenswert in Höhe von 138.315,67 EUR aus. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des S…
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.05.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Es wurde ein…
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 5 % für d. Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
|
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu …
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Willmann, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.05.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 138.315,67 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 1.428,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.05.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 5 % gerechtfertigt aufgrund der besonderen Schwierigkeit in Person des Geschäftsführers und den nicht vorhandenen Geschäftsunterlagen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalte…
81 IN 89/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.