Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HM Baudienstleister GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstr. 29, 86368 Gersthofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 34047
EUID
DED2102V.HRB34047
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 11/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Adresse
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Telefon
+49(821)8099440
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.03.2024 , 11:50 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Widerspruchsfrist Ende
01.09.2024
Einwendungsfrist Ende Asset Deal
30.05.2025
Einwendungsfrist Ende Rechtsstreit
24.10.2025
Prüfungstermin nachträgliche Forderungen
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeit einer Generalunternehmers, Baumanagement, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach der GewO oder der HandwO.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der HM Baudienstleister GmbH wurde am 04.03.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Manuela Pietzsch als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.07.2024 schriftlich anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Asset-Deal (Kauf- und Übernahmevertrag mit Horst Mayer zum Preis von 20.000,00 EUR) im schriftlichen Verfahren behandelt. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 01.06.2026 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Ein weiterer Beschluss betraf die Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits gegen Horst Mayer mit einem Streitwert von 159.852,75 EUR.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HM Baudienstleister GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Sicherung des Vermögens war bereits vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Manuela Pietzsch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HM Baudienstleister GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Sicherung des Vermögens war bereits vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Manuela Pietzsch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 01.07.2024 anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Im weiteren Verlauf stimmte die Gläubigerversammlung einem Asset-Deal mit dem Geschäftsführer Horst Mayer zu, bei dem sämtliche Wirtschaftsgüter für 20.000,00 EUR übernommen wurden. Zudem wurde die Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits gegen Horst Mayer mit einem Streitwert von 159.852,75 EUR sowie zur Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Vergleich gewährt, bei dem der Beklagte Zahlungen in Raten leistet. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden geprüft und gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 11/24
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
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IN 11/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.03.2024 um 11:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)8099440, Telefax: +49(821)80994420.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -…
2 IN 11/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Baumanagement, Generalunternehmer, Trockenbau u.a.
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2024 um 08.30 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)8099440
Telefax: +49(821)80994420
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.09.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.01.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK…
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen, Gz.: 04154/24 - MW
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag vom 02.05.2024 mit Horst Mayer im Rahmen eines Asset-Deals (Übernahme sämtlicher Wirtschaftsgüter, Aufträge, Verträge und Mitarbeiter zum Kaufpreis von 20.000,00 EUR, zahlbar in zwei Raten zu je 10.000,00 EUR bis 01.07.2024 bzw. 31.12.2024)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.05.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK…
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK - Wahlster-Bode & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen, Gz.: 04154/24 - MW
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1. Die Prüfung der bis 01.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK…
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen, Gz.: 04154/24 - MW
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits mit einem Streitwert von 159.852,75 EUR gegen Horst Mayer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.10.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK…
2 IN 11/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WBK - Wahlster-Bode & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen, Gz.: 04154/24 - MW
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs in dem vor dem Landgericht Augsburg rechtshängigen Verfahren, Az. 121 O 4028/25, gegen den Geschäftsführer Horst Mayer, Bahnhofstraße 21, 86368 Gersthofen, mit folgendem Inhalt:
1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 150.000,00 €.
Dem Beklagten wird nachgelassen die Zahlung in monatlichen Raten von je 4.000,00 € zahlbar jeweils zum 15. eines Monats, erstmals zum auf die Bestandskraft des Vergleichs folgenden Monats zu zahlen. Kommt der Beklagte mit zwei Raten mehr als zwei Wochen in Verzug, wird der zu diesem Zeitpunkt noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Beklagten einen Betrag von 115.000,00 € fristgerecht, wird ihm der weitere Betrag in Höhe von 35.000,00 € erlassen.
Der Beklagte ist jederzeit zu Sondertilgungen berechtigt.
2. Mit dieser Zahlung sind alle streitgegenständlichen Ansprüche abgegolten und erledigt.
3. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs trägt der Beklagte zu 58% und die Klägerin zu 42%.
Termin bestimmt auf
Freitag, den 07.08.2026, 9.30 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026
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