Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOBA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blücherstraße 63, 40477 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 91852
EUID
DER1101.HRB91852
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 61/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
13.03.2026
Forderungsanmeldefrist
08.04.2026
Einsicht Unterlagen
15.04.2026
Berichtstermin
29.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Kochschule, eines Küchenstudios und die Produktion von Kochsendungen sowie die Schulung und Beratung von Personal in der Hotellerie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOBA UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.02.2026 um 15:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 08.04.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 15.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Am 13.03.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91852 eingetragenen HOBA UG (haftungsbeschränkt), Blücherstr. 63, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hoffmann,
ist am 13.03.2026 b…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91852 eingetragenen HOBA UG (haftungsbeschränkt), Blücherstr. 63, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hoffmann,
ist am 13.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 61/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 61/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91852 eingetragenen HOBA UG (haftungsbeschränkt), Blücherstr. 63, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hoffmann
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 61/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91852 eingetragenen HOBA UG (haftungsbeschränkt), Blücherstr. 63, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Hoffmann
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.02.2026, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 61/25
Düsseldorf, 25.02.2026
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