Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sauber-Sommer Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rehhecke 25a, 40885 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 94556
EUID
DER1101.HRB94556
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 3/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annamia Beyer
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
25.02.2026 , 07:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2026
Berichtstermin
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Fassaden- und Steinreinigung, Graffitientfernung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, auch der Handel mit Reinigungsmitteln und die Herstellung chemisch-technischer Erzeugnisse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sauber-Sommer Service GmbH ist am 25.02.2026 um 07:36 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annamia Beyer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 15.04.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.05.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 22.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf nieder. Am 16.03.2026 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 3/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94556 eingetragenen Sauber-Sommer Service GmbH, Rehhecke 25 a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Sommer,
ist am 16.03.2026 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 3/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94556 eingetragenen Sauber-Sommer Service GmbH, Rehhecke 25 a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Sommer,
ist am 16.03.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 3/26
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 3/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94556 eingetragenen Sauber-Sommer Service GmbH, Rehhecke 25 a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Ludwig Sommer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 3/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94556 eingetragenen Sauber-Sommer Service GmbH, Rehhecke 25 a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Ludwig Sommer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.02.2026, um 07:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 3/26
Düsseldorf, 25.02.2026
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