Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landshuter Str. 91, 84307 Eggenfelden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 1939
EUID
DED2404V.HRB1939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 180/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Fristende Widerspruch
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Fortführung des Handelsgeschäftes und Gewerbebetriebes der Firma Hofstetter & Co. Holzindustrie , Inhaber Xaver Haas, mit dem Sitz in Eggenfelden, vormals Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH & Co. KG i.K., und in diesem Zusammenhang die Herstellung und industrielle Fertigung von Möbelzierleisten, von Zierleisten -Rahmen für Türen, von Kassettendecken, Leisten und Bögen für Türen, Sockelleisten und Sonderprofilen, besonders aus den Materialien Holz und Kunststoff, sowie allen im holzverarbeitenden Gewerbe anfallenden Tätigkeiten, ferner alle diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäftstätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Verfahren sind die Geschäftsführer Lachner Hanspeter, Meyer Harald und Stiehl Philipp als Vertreter der Schuldnerin genannt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist im Text erwähnt, dessen Vergütung und Auslagen gemäß einem Antrag vom 08.07.2024 festgesetzt wurden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 294 - 362) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (15.07.2024) sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Zudem ist die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.07.2024 erfolgt. Gegen die entsprechende Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Zudem ist die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.07.2024 erfolgt. Gegen die entsprechende Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 180/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH, Landshuter Straße 91, 84307 Eggenfelden, vertreten durch die Geschäftsführer Lachner Hanspeter, Meyer Harald und Stiehl Philipp
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 1939
- Schuldnerin -
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1. Die P…
IN 180/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH, Landshuter Straße 91, 84307 Eggenfelden, vertreten durch die Geschäftsführer Lachner Hanspeter, Meyer Harald und Stiehl Philipp
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 1939
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 294 - 362 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 180/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH, L…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 180/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH, Landshuter Straße 91, 84307 Eggenfelden, vertreten durch die Geschäftsführer Lachner Hanspeter, Meyer Harald und Stiehl Philipp
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 1939
- Schuldnerin -
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.07.2024.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.07.2024
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