Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hocotherm GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 11757
EUID
DED2404V.HRB11757
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 231/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
10.02.2026
Prüfung Forderungen
17.03.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
21.04.2026
Einstellungstermin
15.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Bauelementen, insbesondere von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz sowie Handel mit Bauelementen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hocotherm GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.02.2026. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hocotherm GmbH ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden gemäß dessen Antrag vom 10.02.2026 festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 17.03.2026 gep…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hocotherm GmbH ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden gemäß dessen Antrag vom 10.02.2026 festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 17.03.2026 geprüft, wobei die Beteiligten bis zum 21.04.2026 Gelegenheit zur Widerspruchserhebung hatten. Ein Einstellungstermin nach § 211 InsO ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Die Beteiligten konnten bis zum 15.08.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorbringen. Es sind 753.014,04 € festgestellte Forderungen zu berücksichtigen. Von einer verfügbaren Verteilungsmasse in Höhe von 10.490,60 € abzüglich Gerichtskosten, Vergütung und Auslagen des Verwalters erfolgt keine Zahlung an Insolvenzgläubiger oder Massegläubiger.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 231/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Egge…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 231/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.02.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 231/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten…
IN 231/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 231/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO ei…
IN 231/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 10.490,60 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 753.014,04 € festgestellte Forderungen.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Auch an die Massegläubiger wird keine Zahlung erfolgen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.06.2026
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