Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 29624
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Insolvenzprofil
Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 29624
EUID
DER2713.HRB29624
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 18/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien
Adresse
Goethestraße 2, 59065 Hamm
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
30.07.2024 , 10:00 Uhr
Frist Kostenvorschuss
05.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 71 IN 18/21 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse des Gerichts verkündet. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Später teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 05.06.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.300,00 EUR zu zahlen, andernfalls wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Zudem wurde eine Gläubigerversammlung für den 30.07.2024 anberaumt, um über die Nichtverfolgung von Ansprüchen gegen die Firma Brefried zu beschließen. Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Ka…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden, soweit diese unter Berücksichtigung der Verteilungsreihenfolge des § 207 Abs. 3 InsO dazu ausreicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
71 IN 18/21
Amtsgericht Münster, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Ka…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 05.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 300,00 EUR bei der Zahlstelle Münster, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund IBAN DE10 4400 0000 0040 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
71 IN 18/21
Amtsgericht Münster, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Ka…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 29624 eingetragenen Hodzic Transporte 3 UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandara Michaela Hodzic, Kapellenstr. 15 a, 59227 Ahlen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Ansprüche gegen die Firma Brefried werden nicht weiter verfolgt und der Rechtsstreit wird nicht wieder aufgenommen werden, bestimmt auf
Dienstag, 30.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 18/21
Amtsgericht Münster, 02.07.2024
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