Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Palleskestraße 32, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111186
EUID
DEM1201.HRB111186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
810 IN 455/22 H-1-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Yung Wen Chung
Adresse
St. Cha Kwo Ling, Kowloon H.K.G 16/F, Block 27, Nr. 10 East Laguna, Hongkong
Termine & Fristen
Einspruchsfrist
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Porzellan aller Art und Fortführung der Tradition der im Jahr 1746 gegründeten Höchster Porzellan-Manufaktur sowie Herstellung und Vertrieb von anderen hochwertigen Konsumgütern und Lifestyle-Produkten, die geeignet sind, die Marktposition des Unternehmens, insbesondere im Porzellanbereich zu stärken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 05.01.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände einreichen. Die Masse umfasst nach Abzug der Kosten derzeit einen Betrag von 204.966,10 €, wobei 433.946,65 € an nicht nachrangigen Insolvenzforderungen zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 455/22 H-1-5 In dem Insolvenzverfahren Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestraße 32, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111186),
vertreten durch:
Yung Wen Chung, St. Cha Kwo Ling, Kowloon H.K.G 16/F, Block 27, Nr. 10 East Laguna, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde dem Insolve…
810 IN 455/22 H-1-5 In dem Insolvenzverfahren Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestraße 32, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111186),
vertreten durch:
Yung Wen Chung, St. Cha Kwo Ling, Kowloon H.K.G 16/F, Block 27, Nr. 10 East Laguna, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 455/22 H-1-5
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestraße 32, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111186),
vertreten durch:
Yung Wen Chung, St. Cha Kwo Ling, Kowloon H.K.G 16/F, Blo…
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 455/22 H-1-5
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestraße 32, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111186),
vertreten durch:
Yung Wen Chung, St. Cha Kwo Ling, Kowloon H.K.G 16/F, Block 27, Nr. 10 East Laguna, Hongkong, CHINA, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 442.999,10 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Betriebsfortführung, der übertragenden Sanierung und dem Auslandsbezug geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 125% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestr. 32, 65929 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 455/22 H-1-5) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 204.966,10 € abzüglich anfallender Verfahre…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höchster Porzellan-Manufaktur 1746 GmbH, Palleskestr. 32, 65929 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 455/22 H-1-5) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 204.966,10 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind 433.946,65 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, Klingerstraße 20, 60256 Frankfurt, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus; 19. November 2025, Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt
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