Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Höhmann Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Höferweg 2, 34270 Schauenburg
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 4117
EUID
DEM1607.HRB4117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 9/18 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
01.06.2026
Festsetzung Vergütung endgültiger Verwalter
01.06.2026
Schlussverteilung
01.06.2026
Stichtag Schlusstermin
31.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Bedachungs- und Dachdeckerarbeiten aller Art und aller damit zusammenhängenden Arbeiten einschließlich An- und Verkauf von hierzu benötigtem Material und Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 47.273,08 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 464.333,03 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 31.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)),
wird der Beschluss vom 01.06.2026 wie folgt ergänzt:
Bis zu diesem Datum müsse…
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)),
wird der Beschluss vom 01.06.2026 wie folgt ergänzt:
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Amtsgericht Kassel, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten K…
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 67.355,82 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund des Versterbens des Geschäftsführers war die Informationsbeschaffung überdurchschnittlich erschwert. Ein Zuschlag in Höhe von 20% war daher insgesamt angemessen, aber auch ausreichend
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 378,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 108 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 47.273,08 EUR, abzüg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 47.273,08 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 464.333,03 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 9/18 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 In…
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 31.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt C…
666 IN 9/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höhmann Bedachungen GmbH, Höferweg 2, 34270 Schauenburg (AG Kassel, HRB 4117), vertr. d.: Artur Andreas Bialas, verstorben am 30.11.2017, (Geschäftsführer (nunmehr führungslos)), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 60.713,06 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Aufgrund des Versterbens des Geschäftsführers war die Informationsbeschaffung überdurchschnittlich erschwert. Die Sanierungsbemühungen gingen über das durchschnittliche Maß hinaus. Ein Zuschlag in Höhe von 30% war daher insgesamt angemessen, aber auch ausreichend.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 31,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 01.06.2026
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