Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hören Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Metallstraße 10, 41751 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 9998
EUID
DER1504.HRB9998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
33 IN 30/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schwarzer
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Telefon
0211/49765948
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.10.2024
Niederschrift Forderungen und Bericht
29.10.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
27.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme von Aufgaben der Hausverwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien, ihre Verwertung, Nutzung und Vermarktung, die Durchführung von Bauträgergeschäften, ferner die Durchführung bauunternehmerischer Tätigkeiten, insbesondere die Herstellung von Rohbauten sowie sämtliche Tätigkeiten, die diesen Zweck unmittelbar und mittelbar zu dienen bestimmt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland auch in Form von Niederlassungen oder Tochterunternehmungen zu ererichten, besteherde zu erwerben oder sich an diesen zu betetligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 27.08.2024 um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören Bau GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 27.06.2024 bei Gericht eingegangen war. Als Grund für die Eröffnung wird drohende Zahlungsunfähigkeit angegeben. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Schwarzer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.11.2024. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 29.10.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 30/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 9998 eingetragenen Hören Bau GmbH, Metallstraße 10, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartwig Hören,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 30/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 9998 eingetragenen Hören Bau GmbH, Metallstraße 10, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartwig Hören,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.08.2024, um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf, Telefon: 0211/49765948, Fax: 021149765959.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 30/24
Mönchengladbach, 27.08.2024
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