Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hören & Sehen O. Schmitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13524
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2706.HRB13524
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 2/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Rolle
Insolvenzverwalterin
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Telefon
0231/22202121
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Berichtstermin
09.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
09.06.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung
02.10.2026
Gläubigerversammlung
02.10.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
04.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften in dem Geschäftsbereich Hörakustik und Optik, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung, sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei etwaig gleichzeitiger Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Beteiligung an Gesellschaften im Bereich Hörakustik und Optik sowie Übernahme der Geschäftsführung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 01.05.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Ochtrup, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 09.01.2026. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht der Sachwalterin verwaltet. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Dortmund, ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 09.06.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person der Sachwalterin, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 05.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Nada Nasser zur Sachwalterin ernannt wurde. Forderungen waren bis zum 02.06.2026 anzumelden. Ein Beric…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Nada Nasser zur Sachwalterin ernannt wurde. Forderungen waren bis zum 02.06.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin war für den 09.06.2026 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf stimmte die Gläubigerversammlung der Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die H & S Schmitz Sinneszentrum UG zu. Daraufhin ist das Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben und das Regelinsolvenzverfahren angeordnet worden. Rechtsanwältin Nada Nasser ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur Sachwalterin ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 02.06.2026 anz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur Sachwalterin ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 02.06.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin war für den 09.06.2026 angesetzt. Im weiteren Verfahren wurde die Zustimmung zur Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die H & S Schmitz Sinneszentrum UG gegeben. Aufgrund dessen ist das Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben und das Regelinsolvenzverfahren angeordnet worden. Rechtsanwältin Nada Nasser ist nun zur Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen sind ab dem 02.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 um 08:00 Uhr beim Amtsgericht Münster eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 09.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechts…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hören & Sehen O. Schmitz GmbH ist am 01.05.2026 um 08:00 Uhr beim Amtsgericht Münster eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 09.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur Sachwalterin ernannt. Forderungen waren bis zum 02.06.2026 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin fand am 09.06.2026 um 10:00 Uhr statt. Am 17.09.2026 wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung auf den 02.10.2026 um 09:30 Uhr angesetzt, in dem über die Übertragung des Geschäftsbetriebs auf die H & S Schmitz Sinneszentrum UG und die Aufhebung der Eigenverwaltung zu befinden war. Am 02.10.2026 ist die Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben worden. Rechtsanwältin Nada Nasser ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen sind ab sofort bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Am 09.10.2026 wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 87 bis 107) im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 04.11.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
wird wegen …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 2/26
Amtsgericht Münster, 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zu folgenden Beschlussfassungen:
1. der Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die H & S Schmitz Sinneszentrum UG gemäß Vertrag vom 09.09.2026 / 10.09.2026 mit Stichtag zum 01.10.2026 zu den in dem Vertrag aufgeführten Bestimmungen wird zugestimmt.
2. das Eigenverwaltungsverfahren wird nach Zustimmung der Gläubigerversammlung zu der Übertragung des Geschäftsbetriebes auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, das Regelinsolvenzverfahren wird angeordnet, Frau Rechtsanwältin Nada Nasser wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.
bestimmt auf
Freitag, 02.10.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Sachwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 2/26
Amtsgericht Münster, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, Telefon: 0231/22202121.
Forderungen sind ab sofort bei der Insolvenzverwalterin anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an die Insolvenzverwalterin.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster oder dem Landgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 2/26
Amtsgericht Münster, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 87 bis 107 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
74 IN 2/26
Amtsgericht Münster, 09.10.2026
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