Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 32019
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Insolvenzprofil
Höttecke, Guido
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Drosselbartstraße 9, 51067 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 32019
EUID
DER3306.HRA32019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 134/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wilbert
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
12.03.2025 , 07:54 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Guido Höttecke, Inhaber der Firma n-kubus e.K., ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 134/23 geführt. Der Schuldner hat seinen Sitz in Köln. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Michael Wilbert tätig. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgte am 12.03.2025 um 7:54 Uhr gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 134/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Guido Höttecke, Drosselbartstr. 9, 51067 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 32019 eingetragenen Firma n-kubus e.K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 K…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 134/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Guido Höttecke, Drosselbartstr. 9, 51067 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 32019 eingetragenen Firma n-kubus e.K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wilbert, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird heute, am 12.03.2025, um 7:54 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 134/23
Amtsgericht Köln, 12.03.2025
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