Betreiben eines landwirtschaftlichen Hofes und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 25.523,7erm wurde die Einstellung des Verfahrens gemäß § 207 InsO aufgrund mangelnder Masse zur Deckung der Verfahrenskosten beschlossen. Einreichungen von Einwendungen gegen diese Einstellung oder gegen die Schlussrechnung müssen bis zum 07.08.2026 schriftlich beim Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt nur, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.600,00 EUR geleistet wird. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestr. 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: hamburg@shnf.de, Internet: www.shnf.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 25.523,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Celle, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, …
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Es wird zur weiteren Verfahrensabwicklung die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.600,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henni…
33 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hof Luenz L+F Limited, Filiale Schneverdingen, Am Wald 11, 29640 Schneverdingen (AG Lüneburg, HRB 204937), vertr. d.: Celine Schlüschen, Schulstraße 4a, 29342 Wienhausen, (Directorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 08.06.2026
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