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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen
Das Amtsgericht Essen hat am 31.03.2026 um 09:25 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HoFa Gastro GmbH, Dorsten, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10218 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Düsseldorf, bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO verbunden. Dies umfasst ein Verfügungsverbot der Schuldnerin über ihr Vermögen ohne Zustimmung des Verwalters, ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
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