Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23474
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB23474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 101/25
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
05.11.2025 , 13:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.12.2025
Prüfungstermin
30.01.2026
Prüfungstermin
11.08.2026
Stellungnahmefrist Schlusstermin
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion, Herstellung und Handel mit Druckerzeugnissen, sowie allen digitalen Möglichkeiten aus dem Multimedia, Kommunikationsbereich, dem Produktmarketing und der Unternehmensberatung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Druckereien
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Produktion und Handel mit Druckerzeugnissen sowie digitale Leistungen im Bereich Multimedia, Produktmarketing und Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH ist am 05.11.2025 um 13:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 24.07.2025. Zur Insolvenzverwalterin wurde Caroline Stevens ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 15.12.2025. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist auf den 30.01.2026 festgesetzt, der zugleich als erste Gläubigerversammlung dient. Am 10.11.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein separater Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 11.08.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474, ist am 05.11.2025 um 13:42 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 24.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474, ist am 05.11.2025 um 13:42 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom 24.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin ist Caroline Stevens ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist ist am 15.12.2025 abgelaufen. Am 10.11.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Der Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO entfallen. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, ist auf den 30.01.2026 angesetzt. Am 25.06.2026 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 11.08.2026. Am 12.10.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 21.707,09 EUR, während für die Verteilung 4.006,86 EUR zur Verfügung stehen. Am 09.10.2026 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 07.12.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkei…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.11.2025, um 13:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Caroline Stevens, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, Telefon: 0228/96699972, Fax: 0228/96699974.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.01.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 101/25
Bonn, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
ist…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
ist am 10.11.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 101/25
Amtsgericht Bonn, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wir…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 101/25
Amtsgericht Bonn, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
hat…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 21.707,09 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 4.006,86 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 101/25
Amtsgericht Bonn, 12.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wir…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23474 eingetragenen HOFGARTENMANUFAKTUR GmbH, Stiftsgasse 1-5, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jaromir Donoval, Geislarstr. 60 , 53225 Bonn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.12.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 101/25
Amtsgericht Bonn, 09.10.2026
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