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Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hofmann Consultants GmbH ist am 25.06.2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Consultants GmbH ist am 30.08.2024 um 09:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 25.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Consultants GmbH ist am 30.08.2024 um 09:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 25.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.11.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 25.11.2024 beim Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Zudem ist die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen diese Forderungen kann bis zum 26.05.2025 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 805/24 H: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertr. d.: 1. Frank Heun, Merianstraße 5, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Robert Harich, (Geschäftsführer (niede…
810 IN 805/24 H: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertr. d.: 1. Frank Heun, Merianstraße 5, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Robert Harich, (Geschäftsführer (niedergelegt)), ist am 25.06.2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 805/24 H-2-7 - In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Ins…
810 IN 805/24 H-2-7 - In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 805/24 H-2-7 Am 30.08.2024 um 09:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr.…
810 IN 805/24 H-2-7 Am 30.08.2024 um 09:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.11.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 25.11.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 805/24 H: In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), wurde am 30.08.2024 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zah…
810 IN 805/24 H: In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertreten durch: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), wurde am 30.08.2024 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 805/24 H-2-7 In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertr. d.: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich z…
810 IN 805/24 H-2-7 In dem Insolvenzverfahren Hofmann Consultants GmbH, The Squaire 15 West, am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92553), vertr. d.: Rosemarie Obermayr-Eger, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.09.2024
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