Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Emmericher Straße 10, 90411 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 11316
EUID
DED3310V.HRA11316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 43/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.111.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Im Vorfeld wurden verschiedene Festsetzungen bezüglich der Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern (Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils, VR Bank Metropolregion Nürnberg eG sowie Andreas Kästel) bekannt gemacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düss…
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düsseldorf, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.03.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 275,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang und die Komplexität der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düss…
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düsseldorf, (persönlich haftende Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds VR Bank Metropolregion Nürnberg eG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied VR Bank Metropolregion Nürnberg eG die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düss…
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düsseldorf, (persönlich haftende Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Andreas Kästel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.03.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Andreas Kästel die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 40,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düss…
35 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG c/o Navigator Capital GmbH, z. H. Dr. Jochen Brinkmann, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRA 11316), vertr. d.: Hofmann Druck Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstraße 19, 40479 Düsseldorf, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 10.09.2025
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