Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ruhesitz Romantica GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl OT Bokel
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205071
EUID
DEP2408.HRB205071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 45/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.03.2024 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Gläubigerversammlung
23.10.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Altenpflegeheimes Ruhesitz Romantica in Bokel, Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Menschen und Erledigung aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Eric Hayot, ist am 21.03.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt worden. Am 01.06.2024 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 29.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 21.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Moritz Sponagel …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 21.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Moritz Sponagel auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 29.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist ein Termin für den 23.10.2024 um 09:30 Uhr angesetzt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 45/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 um 14.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
35 IN 45/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 um 14.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511/89979690, Fax: 0511/899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 21.03.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 45/24: Über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist…
35 IN 45/24: Über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511/89979690, Fax: 0511/899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 03.06.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführun…
35 IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhesitz Romantica GmbH, Am Kapellenberg 4, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205071), vertr. d.: Eric Hayot, 21, route de la Faisanderie, 78110 Le Vésinet, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 23.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 118.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur Veräußerung des immateriellen Vermögenswertes, des beweglichen Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens der Schuldnerin.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 14.08.2024
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