Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 35941
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOGA Clean 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grugaplatz 2-4, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 35941
EUID
DER2503.HRB35941
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 78/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2026 , 13:58 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
11.03.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 12:03 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2026
Berichtstermin
10.09.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Hotels und Gaststätten und Reinigung aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOGA Clean 24 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941, ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Essen. Am 10.03.2026 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt worden. Am 12.05.2026 sind erneut vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei derselbe vorläufige Insolvenzverwalter bestellt ist. Später, am 11.03.2026, sind die am 10.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden. Der Geschäftszweig der Schuldnerin ist der Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie Reinigung aller Art.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOGA Clean 24 GmbH ist am 01.07.2026 um 10:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 21.04.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen waren zunächst am 10.03…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOGA Clean 24 GmbH ist am 01.07.2026 um 10:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 21.04.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen waren zunächst am 10.03.2026 angeordnet und später am 11.03.2026 aufgehoben worden; weitere vorläufige Maßnahmen wurden am 12.05.2026 erneut angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Klein ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 10.09.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 451…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten und Reinigung aller Art.
sind die am 10.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 11.03.2026 aufgehoben worden.
164 IN 43/26
Amtsgericht Essen, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 451…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten und Reinigung aller Art.
ist am 10.03.2026, um 13:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 43/26
Amtsgericht Essen, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 78/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 451…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 78/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten und Reinigung aller Art.
ist am 12.05.2026, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 78/26
Amtsgericht Essen, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 78/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen
Geschäftszweig: Der Betrieb…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 78/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35941 eingetragenen HOGA Clean 24 GmbH, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Saloua Makhloufi, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten und Reinigung aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 10:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 10.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
164 IN 78/26
Essen, 01.07.2026
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