Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goldnetzbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hördeweg 45, 45883 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 18274
EUID
DER2507.HRB18274
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 241/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock
Adresse
Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2026 , 11:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Prüfungstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Glasfaserkabelverlegungen, Pflasterarbeiten, Asphaltarbeiten und Erdarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 12.03.2026 um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldnetzbau UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin sowie zweier Gläubiger. Zugleich wurden die Verfahren 162 IN 241/25, 162 IN 39/26 und 162 IN 209/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2026 anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 18.05.2026. Die Forderungstabelle wird ab dem 06.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 18.05.2026 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 241/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18274 eingetragenen Goldnetzbau UG (haftungsbeschränkt), Hördeweg 45, 45883 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Salim Teke, Papenmoorweg 21, 25469 Halstenbek
Geschäft…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 241/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18274 eingetragenen Goldnetzbau UG (haftungsbeschränkt), Hördeweg 45, 45883 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Salim Teke, Papenmoorweg 21, 25469 Halstenbek
Geschäftszweig: Kabelnetzbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.03.2026, um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie zweier Gläubigeräntrage .
Zugleich werden die Verfahren 162 IN 241/25 und 162 IN 39/26 und 162 IN 209/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.05.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Essen, 12.03.2026
Amtsgericht
Kemper
Richter am Amtsgericht
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