Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 9265
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Insolvenzprofil
hogoe GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 9265
EUID
DER2707.HRA9265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
70 IN 7/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
06.06.2023
Zustimmung Schlussverteilung
05.06.2025
Fristende Stellungnahme
05.08.2025
Aufhebung
11.05.2026 , 14:38 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hogoe GmbH & Co. KG ist am 11.05.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung beendet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, übte sein Amt seit dem 06.06.2023 aus. Am 05.06.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 05.08.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 933,47 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger stand ein Betrag von ca. 360,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Gegen die Beschlüsse war der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
wird heute, am 11.05.2026, um 14:38 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 7/23
Amtsgericht Münster, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.
70 IN 7/23
Amtsgericht Münster, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 933,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 360,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70 IN 7/23
Amtsgericht Münster, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9265 eingetragenen hogoe GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.08.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 7/23
Amtsgericht Münster, 05.06.2025
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