Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 4293
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Insolvenzprofil
Laumann GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rodder Str. 42, 48477 Hörstel
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 4293
EUID
DER2706.HRA4293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 1018/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Hofschulte
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Telefon
02572/875-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung
20.12.2024 , 09:40 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
01.03.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.04.2025
Berichtstermin
25.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag nachträgliche Forderungen
08.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laumann GmbH & Co.KG ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 19.12.2024. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dirk Hofschulte als Sachwalter bestellt ist. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.04.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich Berichtstermin und Prüfungstermin ist, findet am 25.04.2025 um 10:00 Uhr statt. In diesem Rahmen werden unter anderem die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen sowie über den Fortgang des Verfahrens entschieden. Zudem wird eine nachträgliche Prüfung von Forderungen lfd. Nr. 101-121 angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag für den schriftlichen Widerspruch der 08.07.2026 ist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laumann GmbH & Co.KG wurde am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor war am 20.12.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Im Eröffnungsbeschluss wird die Eigenverwaltung bestätigt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laumann GmbH & Co.KG wurde am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor war am 20.12.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Im Eröffnungsbeschluss wird die Eigenverwaltung bestätigt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters über die Insolvenzmasse verfügt. Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ist zum Sachwalter ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.04.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 25.04.2025 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen werden sowie über den Fortgang des Verfahrens entschieden werden. Zudem wird eine nachträgliche Forderungsprüfung für lfd. Nr. 101-121 angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 08.07.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5950 eingetragene Laumann Verwaltungs-und Beteiligungs GmbH , Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Börgel, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel,
Sachwalter: Herr Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 101-121 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 1018/24
Amtsgericht Münster, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt un…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5950 eingetragene Laumann Verwaltungs-und Beteiligungs GmbH , Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Börgel, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 20.12.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Ralf Ossege, Bürgerstraße 33, 48432 Rheine als Vertreter der Arbeitnehmer
2. Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster, für die Volksbank Münsterland e.G
3. Fa. Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke
4. Fa. Carl Spaeter GmbH, Alleestraße 5-27, 46049 Oberhausen, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Zensen
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 25.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens im Ganzen bzw. in Teilen im Wege der übertragenen Sanierung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) oder alternativ die Ausarbeitung eines Insolvenzplans
- die Entscheidung über die Fortsetzung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 1018/24
Münster, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen
Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen
Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Steinfurt unter HRB 5950 eingetragene Laumann Verwaltungs-und Beteiligungs
GmbH , Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Claudia Börgel, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel,
wird heute, am 20.12.2024, um 09:40 Uhr, die vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet (§ 270b InsO). Die Schuldnerin wird ermächtigt unter Aufsicht eines
Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36,
48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme
werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen
Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der
Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den
erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und
durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die
Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als
Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein
nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des
Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen vollständig
erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
85 IN 1018/24
Amtsgericht Münster, 03.01.2025
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