Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 5062
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hoheisel Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Bahnhof 14, 59174 Kamen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 5062
EUID
DER2404.HRB5062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 18/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.04.2024
Prüfungstermin
25.04.2025
Prüfungstermin
18.02.2026
Fristende Stellungnahme
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Dienstleistungen in den Bereichen Produktentwicklung, technische Berechnungen und Konstruktion. Weiterer Gegenstand ist die Beratung und Schulung im Umfeld von CAE und EDV.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoheisel Engineering GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 18/23 anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Reinhart Hoheisel vertreten. Am 06.03.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist und die Einstellung des Verfahrens erfolgen kann. Das Gericht hat bis zum 17.04.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Anzeige sowie zur Schlussrechnung gegeben. Parallel dazu wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Masse von 167.922,72 EUR zugrunde gelegt wurde. Gegen diese Festsetzung steht innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder Erinnerung statthaft. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 367.745,94 EUR, jedoch steht für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Zudem wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bekanntgegeben, wobei der Prüfungsstichtag je nach Anmeldung variierte (u.a. 18.02.2026, 19.04.2024, 25.04.2025). Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
ist am 23.02.2026 bei Geri…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
ist am 23.02.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
sind die Vergütung und die…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 167.922,72 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 eingesehen werden.
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
hat das Gericht der Schlus…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 367.745,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemelde…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 40 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemelde…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 32 und 33 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemelde…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5062 eingetragenen Hoheisel Engineering GmbH, Am Bahnhof 14, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Hoheisel,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 34-38 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 18/23
Amtsgericht Dortmund, 28.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.