Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3012
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Insolvenzprofil
Hohoff, Michael Franz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRA 3012
EUID
DER2204.HRA3012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 408/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
21.01.2026 , 09:31 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Franz Hohoff, Inhaber der Firma Confiserie Hohoffs e.K., ist am 21.01.2026 um 9:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Bochum. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem anderen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 408/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Franz Hohoff, geboren am 27.10.1968, Zum Schacht 3, 45731 Waltrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3012 eingetragenen Firma Confiserie Hohoffs e.K.
wird heute, am 21.01.202…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 408/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Franz Hohoff, geboren am 27.10.1968, Zum Schacht 3, 45731 Waltrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3012 eingetragenen Firma Confiserie Hohoffs e.K.
wird heute, am 21.01.2026, um 9:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 408/19
Amtsgericht Bochum, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 408/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Franz Hohoff, Zum Schacht 3, 45731 Waltrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3012 eingetragenen Firma Confiserie Hohoffs e.K.
wird angeordnet:
Die Durchführung des schrif…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 408/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Franz Hohoff, Zum Schacht 3, 45731 Waltrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3012 eingetragenen Firma Confiserie Hohoffs e.K.
wird angeordnet:
Die Durchführung des schriftlichen Verfahrens wird angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.10.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
- Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO, weil die Kosten des Verfahrens gedeckt sind;
- falls eine Versagung der Restschuldbefreiung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 408/19
Amtsgericht Bochum, 29.08.2024
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